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Nutzungsänderung zum Wohnmobil

*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
Nutzungsänderung zum Wohnmobil
Auf dem Gebiet der Nutzungsänderung zum Wohnmobil d. h.

Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO ( § 19(2) StVZO )
Haben sich zu früher einige Punkte geändert.
Es wird z. B. auf eine wohnliche Ausstattung geachtet.
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier mit der Änderung nur eine Vergünstigung verfolgt wird.

Zusätzl. ist anzumerken, dass die Abnahmevorgänge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind ... vergl. z. B. Hessen.
In Nds. ist das Verfahren sehr einfach gehalten ... von der Prüforganisation direkt zum SVA und fertig ist das Verfahren.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
Berichtigung
Richtig heisst es:

Fz.-Art SO.KFZ.Wohnmobil
******ive Paar
274 Beiträge
womo
in der pfalz werden sogar vom innenraum bilder gemacht
******ill Paar
925 Beiträge
Nix Sonder KFZ
bei uns steht drin:

5) Fahrzeug zur Personenbeförderung bis zu 8 Sitzplätze Wohnmobil

da schreibt fast jede Zulassungsstelle was anderes rein *g*

Gruß
*****ase Mann
28 Beiträge
Finanzamt, oder TÜV
Das Problem, ist die nachträgliche Änderung der Stehhöhe in den Wohnmobilen.
D.h., wenn ich heute ein älteren Bulli anmelde, hat das Verkehrsamt keinProblem damit. Nur das Finanzamt möchte hier in Stade den Bulli kurz einmal sehen (zumindest aus dem Fenster), ob er ein Hoch,- oder Hubdach hat.

Bevor ich mich zu einem größeren Wohnmobil entschieden habe, hatte ich in der Umstellungszeit/ Zeit der Neuregelung einfach mal gefragt, ob ich ein Versicherungs,- oder Finanzsünder bin.
Hintergrund: In den Papieren war mein Bulli ein Wohnmobil (und auch so versichert) und beim Finanzamt plötzlich ein PKW, weil ich keine 1,70m Stehhöhe im Wohnbereich hatte.

An dieser Stelle noch einen Dank, an die Hubraumstarken SUV Fahrer, welche durch ihre Ummeldungen zum Wohnmobil, den Bullifahrern das Leben erschwert (verteuert) haben.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
Na ja Bilder wurden in Nds. vom Innenraum auch gemacht ... und zwar nur zur Beweissicherung f. d. Gutachten.
Der Gesetzgeber schreibt aber keine Innenraumhöhe vor.
Das Finanzamt hat aber auch schon so einige Prozesse verloren.
*********rmone Mann
389 Beiträge
Lb.Josefine, Du musst beim Kochen Stehhöhe haben!
Sonder-KFZ
Da habe ich ja mit meinem T4 richtig Glück, der ist nämlich von Geburt an als Sonder-KFZ angemeldet, weil da für die Telecom eine Büroausstattung drin war, mit Schreibtisch, Kleiderschrank+Kleiderbügel u.s.w... 148,-€ im Jahr.
WOMO
Die Stehhöhe Spielt seit 2014 Im gesamten WoMo keine rolle mehr ,auch im Kochbereich nicht.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
@ Stehhöhe beim Kochen ... dann schau doch mal hier rein ...

Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO ( § 19(2) StVZO )

Ich hatte am 02.03.18 von einem Prüfing. vom TÜV Nord meine Abnahme beim T4.
Ohne Mängel ... er ist jemand der sein Beruf 100%tig ausübt.
Er ist auch Prüfing. für Fz. die aus Übersee rein kommen ( BHV )
Ganz nebenbei erwähnt, er ist immer wieder von den Einbauten erneut erstaunt.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
BIGEIL52
Die Bezeichnung So.Kfz.Wohnmob. über 2,8 t ist entfallen.
Heute nur noch So.Kfz.Wohnmobil.
Josefine
Du weißt zwar vieles, aber doch nicht alles!
1. ist mein T4 ein TD und kein TDi
2. hab ich ein Sonder-KFZ und kein Sonder-KFZ WOMO,- ist noch nie ein WOMO gewesen!!
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
BIGEIL52
Das hier war nur ein Hinweis ...

Die Bezeichnung So.Kfz.Wohnmob. über 2,8 t ist entfallen.
Heute nur noch So.Kfz.Wohnmobil.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
Themenersteller 
BIGEIL 52

1. ist mein T4 ein TD und kein TDi

Die seitl. Schlitze im rechten Kotflügel hatte ich als TDi in Erinnerung ... hat der TD aber auch.
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