Nutzungsänderung zum Wohnmobil
Auf dem Gebiet der Nutzungsänderung zum Wohnmobil d. h.Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO ( § 19(2) StVZO )
Haben sich zu früher einige Punkte geändert.
Es wird z. B. auf eine wohnliche Ausstattung geachtet.
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass hier mit der Änderung nur eine Vergünstigung verfolgt wird.
Zusätzl. ist anzumerken, dass die Abnahmevorgänge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind ... vergl. z. B. Hessen.
In Nds. ist das Verfahren sehr einfach gehalten ... von der Prüforganisation direkt zum SVA und fertig ist das Verfahren.