Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wohnmobile BW & Bayern
141 Mitglieder
zum Thema
Eindeutig Zweideutig…😉749
Hier in JC geht es ja gerne ganz direkt und unverhüllt zu, was mir…
zum Thema
Benutzt ihr ein Safeword in eurer BDSM-Beziehung?288
Wir wollten mal fragen ob ihr ein Safeword in der BDSM Beziehung habt…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Benutzt jemand ne Dashcam ?

*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Benutzt jemand ne Dashcam ?
Obwohl das Thema noch umstritten ist, ist die Beweislast damit eindeutig gegeben.
Bis auf einem Fall bei einem OLG, haben es andere Gericht bisher abgelehnt.
Die Ablehnungsgründe sind m. E. nicht nachvollziehbar.
*********illa Paar
4.360 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gutes Thema was gerad durch den Bundesgerichtshof geprüft wird um hier eine einheitliche Lösung bereit zu stellen:

https://www.tagesschau.de/inland/dashcams-101.html

BGH will da Klarheit schaffen, mal sehen wie das ausgeht
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Aus berufl. Sicht kann ich nur hoffen, dass sie befürwortet werden.
Deutschland ist in sowas ganz weit hinten.
*******r969 Paar
197 Beiträge
4 x cam mit Aufzeichnung
Wir haben auf 4 cam`s aufgerüstet incl. Digitalrecorder, so ca. 360 Grad Aufzeichnung mit Wechselplatten, eine reicht für ca. 2 Wochen. Der Monitor wird bei Verlassen des Womo ausgestellt, alles andere bleibt an = faszinierend bis unglaublich was hier abgeht, z. B. in der Heckcam bei 104 km/h Armaturenbrett mit Kaffeepott und Lenkrad vom LKW mit Lichthupe im Überholverbot = 70 cm Abstand, Seitencam links = Werkstatt verursacht Kratzer im Lack, Radfahrer schlägt im Vorbeifahren an den Aufbau usw., der Überwacher
****12 Paar
550 Beiträge
Wir haben in jedem Fahrzeug eine Cam...
...und haben bisher 2 mal aufgrund der Aufzeichnugen vor Gericht Recht bekommen und einmal einen Flüchtigen überführen können. Dabei hatten wir die Aufzeichnung auf den Tatbestand beschnitten und fremde Kennzeichen unleserlich gemacht. Wir machen auch jeweils nur 30 Sekunden-Sequenzen.
Auch wir haben eine Dashcam.
Wir haben sie uns angeschafft, als wir in Skandinavien unterwegs waren und auch sind, aber aus dem Grund, die Superlandschaft dort festzuhalten, weil als Fahrer/in bekommt man ja eh nicht alles mit. Abends wird dann nachgeschaut was es sich lohnt zu speichern und was nicht, so dass die am nächsten Tag wieder Einsatz bereit ist.
So haben wir teilweise sehr schöne Aufnahmen machen können, die nicht immer mit einem Fotoapparat so festgehalten werden können.

Wir haben die Cam auch nicht immer an, sondern nur da wo wir meinen, das es lohneswert sein könnte.

Also aus rein privaten Gründen.
Wir haben auch eine,
doch als wir sie gebraucht hätten, hatte Frauchen vergessen sie einzuschalten.

*gr*
Das ist natürlich ?????? nicht so schön.
*********ender Mann
1.097 Beiträge
Dashcam und 360 Grad Überwachung sind etwas verschiedenes.
Da wäre ich sehr vorsichtig!!!!!!
Stichwort ... Recht am eigenen Bild.

Vor Jahren war ich mal selbst Geschädigter, der Stellplatznachbar hat mich filmen können, wenn ich aus dem WoMo kam.
Hat mir letztendlich in einer außergerichtlichen Einigung 800.- € gebracht *top*
****ie Paar
945 Beiträge
dashcam
hi,

wir haben 2 cams - auch im womo eine und wir konnten schon mal damit beweisen, dass wir beim vorbeifahren keinen (!) kratzer in einen bus gemacht haben.

lg cuhpie

p.s.
@ womo_reisender: uns kann jeder sehen, wenn wir unser womo verlassen. und wenn das jemand filmt - soll er doch? das du dich geschädigt fühlst und damit vor gericht gehst, können wir nicht ganz nachvollziehen!
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
*********ender:
... der Stellplatznachbar hat mich filmen können, wenn ich aus dem WoMo kam.
Hat mir letztendlich in einer außergerichtlichen Einigung 800.- € gebracht *top*

Hat dich filmen können, oder hat dich gefilmt? *gruebel*

Ich hab in jedem Fahrzeug eine installiert. Hat bereits in zwei Fällen zu empfindlichen Strafen für solche Arsch*öcher geführt, die sich vom Unfallort entfernten, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Ich hatte es selbst erlebt ... Verkehrsunfallflucht auf der BAB .. abdrängen Schaden verursachen und weiter fahren.
Leider ist es so, dass solche Straftaten immer mehr werden.
Alle Owi Sachen und Strafdelikte aus dem Strassenverkehr werden vorm Strafrichter behandelt.
*******ust Paar
5.573 Beiträge
dann frag ich mal konkret nach:
Welche Dashcam im günstigen Preissegment könnt ihr empfehlen?
*********illa Paar
4.360 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******e_P:
Ich hatte es selbst erlebt ... Verkehrsunfallflucht auf der BAB .. abdrängen Schaden verursachen und weiter fahren.
Leider ist es so, dass solche Straftaten immer mehr werden.
Alle Owi Sachen und Strafdelikte aus dem Strassenverkehr werden vorm Strafrichter behandelt.

Gute Frage, da haben wir auch noch eine:

• Was muss eine Dashcam unbedingt können außer den Verkehr zu filmen?
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
*********illa:

• Was muss eine Dashcam unbedingt können außer den Verkehr zu filmen?

Da sind sicher die Ansprüche unterschiedlich. Mür mich ein MUSS: dauerhaftes Speichern der aktuellen Sequenz incl. Der letzten Sekunden (mindestens 20) auf Knopfdruck.
****ob Paar
851 Beiträge
dashcam
der Bundesgerichtshof entscheidet zur zeit ob Dashcam im Straßenverkehr zugelassen wird oder nicht,die Entscheidung soll in den nächsten tagen kommen
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Vereinzelt wurd die Dashcam auch anerkannt m. E. dann, wenn in einem Prozess Richter und Staatsanwalt sie einig sind.
Ich denke in einem Offizialdelikt müssen sie jedes Beweismittel zulassen.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Verkehrsunfallflucht ( auch mit Sachbeschädigung ) und Körperverletzung auch mit Todesfolge sind alles Offizialdelikte wo der Staatsanwalt von Amtswegen ermittelt.
Hier muss man selbt keine Strafanzeige erstatten.
*********Photo Mann
1.069 Beiträge
@womo_reisender
Dashcam und 360 Grad Überwachung sind etwas verschiedenes.
Da wäre ich sehr vorsichtig!!!!!!
Stichwort ... Recht am eigenen Bild.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.
herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2.
sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Und was verbindet das mit dem Strassenverkehrsraum ?
****sa Paar
477 Beiträge
@Arlekin-Photo
Im Prinzip geb ich dir recht.... So ist die Gesetzeslage...
Wenn mich einer filmt, weinen jemand Rotzbesoffen, vorm WoMo liegt und das bei youtube hochlädt ....stimmt es .....
Wenn Gaffer an einem Unfall vorbeifahren und Filmen ...stimmt es...( wird leider zu schwach bestraft....meine Meinung)....
Und einiges mehr....
Je nach Situation.....
ABER .... Wenn einer einen Unfall provoziert, einen Unfall verschuldet oder dein Auto beschädigt und abhaut, bin ich froh, wenn ich nen Bildbeweis habe....
Und dann...( bitte nicht falsch verstehen) ist es mit Sch...egal ob ich dessen Recht am eigenen Bild missachte....
Soll mich ein Richter halt bestrafen...
Einen solchen Prozess seh ich gelassen ....
( und sollte nichts passiert sein, werden die Aufnahmen eh gelöscht, bzw. überspielt, womit eine " Dauerhafte Speicherung" ausgeschlossen ist....
Aber warten wir ab, als Karlsruhe sagt... Ich denke, es wird, allein um das normal Rechtsempfinden zu respektieren , so werden, dass Dashcams erlaubt werden....
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Zur Aufklärung einer Straftat ist es erlaubt ...
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
****sa:
Aber warten wir ab, als Karlsruhe sagt... Ich denke, es wird, allein um das normal Rechtsempfinden zu respektieren , so werden, dass Dashcams erlaubt werden....

Ich hoffe, du hast Recht. Die Datenschützer im Land sind aber so (krank) fanatisch, dass ich bald befürchte, dass es nicht so sein wird.
hoffentlich verboten
Wir brauchen nicht noch mehr Möchtegernpolizisten.
Richtige Polizisten ja.

Ich hätte auch was dagegen vom voraus fahrenden Fahrzeug permanent gefilmt zu werden. Sollen sie doch sich selbst beim Fahren filmen, aber nicht mich. Hoffentlich schiebt der BGH einen Riegel vor diese Auswüchse und verbietet Dashcams genauso wie Radarwarner.
*********iebte Paar
2.441 Beiträge
Paranoia
Das hat nun gar nichts mit Hilfspolizisten zu tun. Ich weiß gerade gar nicht, wann ich das letzte Mal eine Videosequenz heraus gezogen habe. Das Ding läuft im Hintergrund mit und wird nur dann interessant, wenn wirklich was geschieht.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.