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Reisezeit ...

*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Reisezeit ...
steht vor der Tür.

Alter Führerschein im EU Ausland gültig !

Der Alte muss bis zum 19. Januar 2033 gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Im Ausland kommt es immer mal vor, dass der alte beanstandet wird.

Dazu gibt es einen Ausdruck der EU Entscheidung .. sie soll dann ggf. vorgezeigt werden.
Die Erklärung kann auf der Internetseite
http://eur-lex. europa.eu/eli/dec/2016/1945/oj
in den verschiedenen EU Amtssprachen heruntergeladen werden.
Und bei einer Kontrolle vorzulegen.
Na bis 2033 fließt aber noch ne ganze Menge Wasser durch den Rhein, weiss Gott was bis dahin noch so passiert, geregelt usw. wird.

Dem sehen wir aber so was von gelassen entgegen, lach.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Das sehe ich auch so .. ob ich dann noch ein Fz bewege ...
ganz genau, lach, da ist vielleicht der Rolli unser Fortbewegungsmittel, wer weiss, *lach*
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Aber bitte einen ohne Dieselmotor *bravo*
solar. *lach*
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Oben auf dem Regendach ... man will ja trocken ankommen.
oh man einen Rolli mit Dach ..
Die Anlage ist dann in der Ablage, lach, klein, unauffällig aber äußerst effektiv.
*********illa Paar
4.360 Beiträge
Gruppen-Mod 
*haumichwech*
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Man sollte sowas mal bauen und vorstellen beim Patentamt.
machen wir, aber erst 2032
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Dann sollten wir uns vorher zusammen setzen und die Entwicklung Planen.
ok, dann können wir uns ja 2025 mal zusammen setzen, über da Datum können wir uns ja noch einigen.
Ich fahre
Dann Autonom.Endlich Kaffee kochen während der Fahrt. *lol*
Daran müssen wir dann noch arbeiten mit Wasser und Kaffee und so,

Haben aber auch noch ein bisschen Zeit, hi hi
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke man kann so einiges umsetzen ..
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Und dann kann man den Gesundheistminister zum Test einladen.
Klar, alles eine Frage der Technik und der Organisation.
******p50 Mann
300 Beiträge
Eu-Führerschein
Gibt es eigentlich einen vernünftigen Grund (außer vielleicht das Einsparen von Gebühren), sich vor dem Umtausch des alten Führerscheins "drücken" zu wollen?

Beim Umschreiben von meinem uralten "Lappen" der mich noch berechtigte, Kfz bis 7,5 t zu fahren hab ich mit der Erteilung der Klasse C1E sogar noch ein "Geschenk" bekommen ... ich darf jetzt "Züge" bis insgesamt 12 t fahren unabhängig von der Achsenzahl (früher max 3 Achsen)

Allerdings ist mein"Alter" eh ungültig geworden. Auf Grund meiner Behinderung mußte ich ärztliches Gutachten und Fahrprobe beibringen, weil man mir ein paar "kleine Einschränkungen" eintragen wollte. Ich darf jetzt mehrachsige Fahrzeuge nur noch mit Automatik oder angepaßter Kupplung fahren, sowie Zweiräder mit angepaßter Schaltung ... und diese nur mit angelegter Prothese (damit ich beim Anhalten nicht umfalle *zwinker*).

Einen Vorteil hatte das ganze jedoch. Ich habe jetzt eine amtliche Bestätigung, daß ich völlig fit bin für den (Straßen-) Verkehr *lach*
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Na dann dir weiterhin viel Glück und Spass.
**********tion6 Paar
121 Beiträge
Umtausch von Grauen auf Neuen ?
Weiss jemand welche Auflagen es gibt ?
Hinsichtlich neuen Sehtest usw....
Wir würden gerne unser alten Grauen Erneuern !
Wo macht man das ?
Freuen uns auf Antwort!
LG
******p50 Mann
300 Beiträge
@incocknito007
Es gibt keine Auflagen ... also muß auch kein Sehtest oder dergl. gemacht werden

Bei Euch wäre es wohl diese Führerscheinstelle:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

benötigt werden:
Personalausweis
alter Führerschein
aktuelles Lichtbild (biometrisch)
aktueller „Karteikartenabschrift“ (wenn der alte Führerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde)

Die Kosten belaufen sich auf 24 Euro zzgl. Gebühren für den Direktversand von 5,25 Euro, sofern das gewünscht wird.

Falls die Umschreibung der alten 3er Klasse auf C1E gewünscht wird ("Züge bis 12 t), muß das mit beantragt werden ... sonst ist bei 3,5 t Schluß
**********tion6 Paar
121 Beiträge
Dankeschön !
Freuen uns sehr für die schnelle Antwort!
LG Ravenna und Marco
P..S.Wir haben gesehen das der Graue und Rosafarbene Führerschein
Gestaffelt auf das Alter ist wann er erworben wurde !
Wer vor 1953 Den Führeschein gemacht hat der darf bis 2033 Fahren !
Alle die ihn später gemacht haben müssen schon früher Tauschen !
LG Ravenna und Marco
******p50 Mann
300 Beiträge
das ist nicht ganz richtig.
Es kommt auf das Geburtsjahr an.
also Ich hätte mit meinem Jahrgang 1950 erst in 2033 tauschen müssen.
Jetzt gilt mein "Neuer" bis 2032
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Themenersteller 
Bis 2033 sind es noch 15 Jahre ... kann sein, dass die Fahrerlaubniss dann umgetauscht werden kann/muss. Und zwar für den Rollator ... zuzumuten ist denen doch alles.
Hat ja auch vier einzelne angetriebene Räder ...
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