Riiichtüüüüüüüg was der Vorredner sagte.
Hier mal eine direkte Kopie was der ADAC dazu sagt:
Überstehende Ladung
Grundsätzlich ist über das Gespann nach hinten herausragende Ladung
(z.B. Fahrradträger) deutlich zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit ist ggf. sogar
eine beleuchtete (in Deutschland) oder reflektierende (in Österreich) Kennzeichnung
erforderlich.
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung gelten in
Italien. Dort ist die
Kennzeichnung aller hinten über ein Fahrzeug hinausragender Dachlasten
und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften, reflektierenden
Warntafel (bei Beanspruchung der gesamten Fahrzeugbreite zwei
Tafeln) vorgeschrieben.
In
Spanien ist eine genauso große rot-weiß schraffierte
Warntafel vorgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie unter
http://www.adac.de/camper-service
Und hier etwas aus dem Netz:
In Italien muss die Warntafel:
5 Rot / 4 Weiß schraffierte, reflektierende Streifen besitzen
Eine Größe von 50 x 50 cm haben
Aus Aluminium gefertigt und 4 Ösen zur Befestigung eingestanzt sein
Die Warntafel ist z.B. anzubringen, wenn:
ein Fahrrad-Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand,
oder wenn ein Gegenstand (Surfbrett, usw,) auf dem Dachgepäckträger transportiert wird und dieser über die hintere Stoßstange ragt.
Immer wenn eine Ladung über die (KFZ-Schein-Eintragung beachten) Fahrzeuggesamtlänge hinten übersteht (nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet), sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden" – somit besteht immer eine Kennzeichnungspflicht.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit über 65,00 € geahndet!
In Spanien muss die Warntafel:
3 Rot / 3 Weiß schraffierte, reflektierende Streifen besitzen
eine Größe von 50 x 50 cm haben
aus Aluminium gefertigt und 4 Ösen zur Befestigung eingestanzt sein
eine schwarze, geprägte Umrandung besitzen
Die Warntafel ist z.B. anzubringen, wenn:
ein Fahrrad-Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand,
oder wenn ein Gegenstand (Surfbrett, usw,) auf dem Dachgepäckträger transportiert wird und dieser über die hintere Stoßstange ragt.
Immer wenn eine Ladung über die (KFZ-Schein-Eintragung beachten) Fahrzeuggesamtlänge hinten übersteht (nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet), sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden" – somit besteht immer eine Kennzeichnungspflicht.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird übrigens mit über 65,00 € geahndet!