Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wohnmobile BW & Bayern
150 Mitglieder
zum Thema
Vorsicht bei Piercing, Tattoo und Schönheits-OP!!99
Ab dem 1.1.08 gibt es in den medizinischen Ziffern, die als Diagnosen…
zum Thema
Ständig Angst vor Schwanger trotz Vorsicht und Kondom23
Ich glaube ich muss da nochmal sehr viel Geduld aufbringen und…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Vorsicht könnte teuer werden

******969 Paar
447 Beiträge
PKW = PKW u. WoMo = WoMo
Ihr wollt doch auch nicht, dass PKw's auf WoMo - Plätzen stehen oder parken, warum also diese Ordnungswidrigkeiten und künstliche Aufregung *schiefguck* . Wir leben hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananen- oder Kokainrepublik.
*******e_P Frau
2.446 Beiträge
@ elbe 6058
Das hier ist jetzt vollkommener Blödsinn. Bitte nicht etwas schreiben, wovon man keine Ahnung hat. *polizei*und Polizeibehörde (dazu gehört das Ordnungsamt) richten sich nach dem Polizeigestz des Landes. Strafrechtlich relevant ist es auch nicht, sonst dürfte die Polizei keine Kontrollen, kein festhalten zwecks personslienfeststellung u.a., durchführen.

Dann solltest Du ( Oberschlaubesserwisser ) dich mal besser Informieren bevor Du hier " Blödsinn " abgibst.
Ende der Diskussion für mich.
****uto Paar
1.030 Beiträge
Ende der Diskussion für mich.

Danke
*******l_El Mann
2.694 Beiträge
Ich kann dazu nur wenig sagen, …
Außer dass ich mal das vergnügen deshalb hatte.

Eine Sache aber bitte ich wirklich zu überdenken:
******969:
Wir leben hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananen- oder Kokainrepublik.
ich weiß wirklich nicht, ob diese Aussage so korrekt ist. Oder anders: Ich weiß nicht, welches der Staaten tatsächlich Konsequenter, anständiger, menschlicher ist … *nixweiss*

Lieben Gruß,
Kal
******aar Paar
2.311 Beiträge
Cochem
ist schon sehr überlaufen und leider gibt es auch viele schwarze Schafe unter den Wohnmobilisten (ich bin der Meinung das nicht die Lipper den Kupferdraht erfunden haben, das muss ein Wohnmobilist gewesen sein) Zum Glück gibt es noch viele Orte an der Mosel in denen Wohnmobilisten willkommen sind und es liegt an uns dafür zu sorgen das es so bleibt und dazu gehört eben auch das man sich an die Regeln des Ortes hält!!!
(Gerade den Bogen noch gekriegt *zwinker* )
******ill Paar
925 Beiträge
Nötigung und Freiheitsberaubung
*haumichwech*

Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes ( die Stadt/Gemeinde usw ) „in seinem Besitz stört“, dieses hat der Besitzer durch das Zusatzschild kenntlich gemacht, er möchte dort nur Fahrzeuge stehen haben, die als PKW ( Definition nach PBefG §4 ) in den Fahrzeugpapieren betitelt sind, stehen haben.

Nötigung, § 240 StGB wäre:
einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird ........

also schwachsinn in diesem Zusammenhang.

Wenn ich Betroffene Parksünder am Wegfahren hindere, ist das keine Freiheitsberaubung sondern Selbsthilfe gem. § 859 Abs. 3 BGB, die unmittelbar ausgeübt werden darf, bis ich die Daten des Fahrzeuges und des Eigentümers zur Strafverfolgung aufgenommen habe,
das Ordnungsamt darf sogar eine Parkkralle am Fahrzeug befestigen und warten, bis sich der Eigentümer selbst direkt bei der Polizei oder dem Ordnungsamt meldet, obwohl das Amt das Kennzeichen abgelesen hat, wenn der Vergleich mit der FIN nicht möglich und somit der Eigentümer nicht unmittelbar feststellbar ist.

Benötigt das Ordnungamt die Parkplätze anderweitig, z.B. für parkplatzsuchende PKW`s, könnte es die Wohnmobile sogar abschleppen lassen.

Leute, das Zusatzzeichen kennt jeder, bzw. sollte jeder kennen, dort darf man mit Wohnmobil nicht parken und gut ist es.

Zu dem Mitarbeiter des Ordnungamtes,
dieser ist verpflichtet auf Verlangen seinen Namen und/oder seine Dienstnummer und Dienststelle zu nennen, dann kann man am folgenden Wochentag dort anrufen und sich erkundigen ob der Spruch den der Ordnungsamtmitarbeiter gemacht hat, vom Ordnungsamt bzw. dessen dienstlich Vorgesetzten so getragen wird oder nicht, noch besser man macht das ganze schriftlich, so das man eine entsprehende Antwort bekommt. Kein Bevollmächtigter des Ordnungamtes wird diesen Spruch wiederholen oder eingestehen, geschweige denn schriftlich bestätigen. Aber das hat alles nichts damit zu tun, das man dort mit einem Wohnmobil nicht parken darf, bei einem Verstoß, muss man die Konsequenzen nun mal tragen.

Gruß Jack
*********Dicke Paar
1.664 Beiträge
Fazit
Parke nur da, wo es gestattet ist. Schont den Geldbeutel und die Nerven.
Geiz ist geil, kann aber teuer werden 😎
Bis 3,5 t kannst du überall stehen...
... Solange es keine Zusatzschilder verbieten.

Mit mehr als 3,5 t leider nicht.
Ansonsten alles ganz einfach.
*****ird Mann
16.013 Beiträge
Karlsruhe Maxau
Gibt es auch einen Womo Parkplatz, der mit zusätzlichem Absoluten Halteverbot für Pkws ausgeschildert ist!
Leider ist das Ordnungsamt zu bequem um da ab und zu nach dem Rechten zu sehen!!!
*******ibi Paar
117 Beiträge
Übernachtung
Soviel ich weiß und gehört habe war früher ein Wohnmobilparkplatz in Zentrum von Cochem. Der ist aber geschlossen worden da die Camper ihren Müll überall liegen gelassen haben. Es gibt so einige schwarze Schafe darunter. Wir sind sehr viel,in Düsseldorf am Rheinuferparkplatz dort stehen auch Schilder bitte Wohnmobilfahrer keinen Müll entsorgen und was ist der Mülleimer kann ruhig voll sein dann legt man es halt daneben und nach mir ist doch egal.
*******e_P:
@ elbe 6058
Das hier ist jetzt vollkommener Blödsinn. Bitte nicht etwas schreiben, wovon man keine Ahnung hat. *polizei*und Polizeibehörde (dazu gehört das Ordnungsamt) richten sich nach dem Polizeigestz des Landes. Strafrechtlich relevant ist es auch nicht, sonst dürfte die Polizei keine Kontrollen, kein festhalten zwecks personslienfeststellung u.a., durchführen.

Dann solltest Du ( Oberschlaubesserwisser ) dich mal besser Informieren bevor Du hier " Blödsinn " abgibst.
Ende der Diskussion für mich.

Elbe weiss wovon er schreibt. Du Josefine leider nicht und das in wiederholten threads.

Kennst du Dieter Nuhr? Der hat so einen schönen Spruch...
******aar Paar
2.311 Beiträge
jetzt lasst mich nicht dumm sterben *zwinker*
******g63 Mann
2.647 Beiträge

*****ird Mann
16.013 Beiträge
War schon mal Wer bei Alf?
Das ist nicht das Viech aus der klotze *haumichwech* sondern ein Dorf an der Mosel, da gibt es auch Womo Parkplätze
viele wissen, das dieser spruch auf einige passt, aber besonders auf " j ", die ja in allen dingen bescheid weiss, selten aber richtig liegt... *gruebel*
oft ist " weniger " halt " mehr "...
****uto Paar
1.030 Beiträge
Zusatzschild PKW
Vom Themensteller waren wir auf eine „Jagd auf Wohnmobile“ aufmerksam gemacht worden, in der Gestalt, dass im schönen Cochem an der Mosel mit gleich 80 Wohnmobilen ein gutes Geschäft gemacht wurde. Schon mit der ersten Antwort kam die Belehrung, dass man doch weiß, dass man das nicht darf. Dazu später eine Frage.

Der Unterschied, zwischen Parken und Übernachten wurde uns erklärt, obwohl niemand danach gefragt hatte und niemand davon gesprochen hatte. Es war OffTopic.

Weiter konnten wir lesen, wenn zuvor Wohnmobile auf einem Parkplatz standen, wird hinterher Müll und Unrat zurück bleiben und auf die Wiese sch…. sie auch. Davon ausgehend, dass auch unter den Wohnmobilisten eine Normalverteilung vorherrscht, mag es so etwas geben, für uns weiße ich die Unterstellung zurück, ebenso die Verallgemeinerung.

Hat auch einmal jemand in Erwägung gezogen, dass in Zeiten, in denen jede einzelne Mülltonnenleerung berechnet wird, es durchaus interessant sein kann, den Hausmüll dort wo große Mülltonnen stehen, z.B. an Stellplätzen für WoMo‘s abzulagern. Nur mal so als Überlegung.

Es wäre auf jeden Fall eine Freude für Gegner unseres Hobby‘s hier mitzulesen! Für mich liest sich mancher Beitrag eher wie Nestbeschmutzung ohne viel Substanz.

Wir wissen nun auch, dass es gerade diejenigen unter uns sind mit 250.000 € Wohnmobilen, die den Aufstand proben, wenn sie einmal 3€ zahlen sollen. Gut, dazu gehören wir nicht, ist auch egal. Wenn ich den TE aber richtig verstanden habe, gibt es in vertretbarer Entfernung überhaupt keine Parkplätze für Wohnmobile, auch nicht für 3€ Gebühren, um einfach einmal anzuhalten und einen Kaffee zu trinken. Aber etwas Sozialneid als Würze kann einem Beitrag nicht schaden.

Die Tendenz Wohnmobile über das Zusatzschild „PKW“ auszusperren ist mittlerweile weit verbreitet. Die uns vom TE zur Kenntnis gebrachte Verärgerung über die „Jagd auf Wohnmobile“ kann ich gut nachvollziehen, auch wenn er später „nur“ klarmachen wollte, dass viele in dem Glauben sind, Halten und Parken zu können wo sie wollen.

Nun noch eine Frage an die Experten. Unten ein Foto einer durchaus üblichen Ausschilderung auf Autobahnrastplätzen, mit der Frage wohin?

Links oder rechts, vielleicht auch rückwärts zurück auf die Autobahn, denn wir wissen ja, PKW=PKW und LKW=LKW, Bus=Bus und Anhänger=Anhänger.
Ich hoffe es fehlt nichts in meiner Aufzählung.

LG
Links oder Rechts?
******969 Paar
447 Beiträge
Für WoMo mit mehr als 3,5 T
gelten in Deutschland Beschränkungen (Gebote/Verbote) wie für LKW, es wird aber trotzdem nicht zum LKW, da es originär einen anderen Verwendungszweck hat. Wer bzgl. der Parksituation völlig verunsichert ist, der sollte ausschließlich unbeschilderte Parkplätze anfahren oder, noch besser, zuhause bleiben. Auf die Expertenmeinungen dieses Forums wird man sich ganz sicher nicht berufen können....
****uto Paar
1.030 Beiträge
Für WoMo mit mehr als 3,5 T gelten in Deutschland Beschränkungen

Wer wollte es bestreiten, es stimmt. Die Mehrzahl der in Deutschland betriebenen Wohnmobile dürfte aber in der Klasse bis 3,5 T zugelassen sein. Auf dem Parkplatz den der TE beschrieben hatte, einem PKW Parkplatz dürften auch kaum die 12 Tonnen Boliden abgestellt gewesen sein.

Wie hilfreich ist diese Feststellung damit für Wohnmobilisten in diesem Forum?

Ernüchternd finde ich noch mehr, wenn Wohnmobilisten in einem Forum anderen Wohnmobilisten den Tipp geben:
noch besser, zuhause bleiben.
War nicht das Reisen Teil unseres Hobby's, war es nicht einmal so, dass man sich unter Wohnmobilisten Tipps gegeben hat, wie eine Reise interessanter, einfacher, besser, wie auch immer gestaltet werden kann.

In diesem Forum hat sich leider eingebürgert, dass die ersten Antworten aus einer Liste abgearbeitet wie:

• das weiß man doch
• selbst schuld
• kannst du nicht lesen
• bleib doch zuhause
• fahr doch wo anders hin
• Wessi's verstehen das nicht
• Ossis sind dumm
• Bayern sind hintendran, usw.

Mit keiner der beispielhaft aufgeführten Aussagen, die sich in Threads in diesem Forum finden, kann ich etwas anfangen.

Wenn nicht schon mit der ersten Antwort auf ein völlig anderes Thema gewechselt wird und das Thema eines TE unbeantwortet bleibt. So auch in diesem Thread.

Wundern wir uns wirklich, wenn Threads eskalieren, wie es in diesem Forum regelmäßig geschieht?

Schönen Sonntag
*********ula13 Paar
218 Beiträge
*kopfklatsch*
Auweia .....
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Der Wohnmobilist lässt auf was Geld vor Ort. Was einige Kommunen noch nicht verstanden haben und unser Fahrzeuge am Stadtrand verweisen.
Hinzu kam die Bemerkung der Beamtin “ Fahrzeuge über 2,8t , welche sowohl Alltagsfahrzeug und Wohnmobil sein können. Werden als Wohnmobil angesehen und dürfen hier nicht parken“

Vielleicht ändert sich ja doch mal was, was ich jedoch aufgrund der Dieslfahrverbote nicht füür Wahrscheinlich halte.
Gehe ich davon aus, dass wir in Zukunft auch weiterhin am Stadtrand parken müssen
******969 Paar
447 Beiträge
Schattenparkplätze
@****uto
bei Deiner Aufzählung hast Du noch was vergessen ...
"man muss ja hier nicht mitlesen"...

im übrigen wurde die Frage vollumfänglich beantwortet (wer lesen kann, ist klar im Vorteil) und das mit dem Zuhausebleiben war doch nur ein Witz, konntest Du aber nicht merken, war ja nicht eindeutig gekennzeichnet....

also, Du musst nicht zuhause bleiben, darfst zum Parken auch auf nicht weiter eingeschränkten PKW-Parkplätzen fahren. Für das Parken empfehle ich dann aber doch eindringlich einen Schattenplatz, denn die gegenwärtige Sonneneinstrahlung hinterläßt offensichtlich bei einigen Zeitgenossen eine deutliche Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten. *gehirnschnecke*
****uto Paar
1.030 Beiträge
Die Aussage ist gut:
“ Fahrzeuge über 2,8t , welche sowohl Alltagsfahrzeug und Wohnmobil sein können. Werden als Wohnmobil angesehen

Also scheint es individuelle Einschätzung des Mitarbeiters der Ortspolizeibehörde zu sein, was er persönlich als Wohnmobil einschätzt. Vielleicht sogar abhängig von der Tagesform oder Wochentag?

LG
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.