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Vorsicht könnte teuer werden

*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Vorsicht könnte teuer werden
Am Wochenende an der Mosel eine Art Jagd auf Wohnmobile erlebt.

Hier die Begründung des freundlichen vom Ordnungsamt.
“Wir wollen hier keine Wohnmobile, die lassen ihren Dreck hier, versorgen sich selbst und kommen eh nir zum gucken“

Und so waren es über 80 allein auf einem Platz.
Dieser sei ja eindeutig durch Zusatz Schild gekennzeichnet.

Auf der Frage wo denn weitere Parkplätze für Wohnmobile seien
2 km außerhalb, hab ihnen doch gesagt die wollen wir hier nicht.

Vorsicht falls in der Einfahrt ein Zusatzschild prangt : Nur für Pkw. Was tun?
Der juristisch richtige Tipp muss leider lauten: Lieber einen anderen Parkplatz suchen! Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.
Wenn dieses Zusatzschild nun einen Pkw zeigt, ist der Fall eindeutig. Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort noch nicht einmal kleinere Campingbusse über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil" handelt. Nur wenige Modelle sind auch laut Zulassung ein Pkw. Von außen sieht man etwa einem ausgebauten VW Transporter diesen Unterschied nicht an.
Bei einem aufgebauten Reisemobil und zum Teil auch bei größeren Campingbussen verhält sich das anders. Hier erkennt jeder schreibwütige Polizeibeamte schon an der bloßen Größe und am äußeren Erscheinungsbild, dass das Fahrzeug nicht auf die als Pkw-Parkplatz gekennzeichnete Abstellfläche gehört.
Im Grunde kommt es noch nicht einmal auf die
Größe des Fahrzeugs an, sondern lediglich auf seine Klassifizierung. Die Straßenverkehrsordnung behandelt eine Stretch-Limousine genau wie einen Smart – nämlich als Pkw. Und der gleiche Grundsatz gilt auch für Reisemobile.
Für einen kleinen Sechs-Meter-Alkoven gelten die gleichen Rechte und Einschränkungen wie für einen Luxusintegrierten. Der Pkw-Parkplatz ist offiziell für beide tabu.
Das weiß man doch,o
dass man hier nicht stehen darf.
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Komisch nur dass ca 80 doch da standen.
Es wurde unfreundlich abkassiert.Ein und Ausfahrt vom Ordnungsamt blockiert und dann gings los .
Erst wieder offen nachdem alle ihre Strafzettel erhalten hatten. Gastfreundlich sieht anders aus oder
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Es gibt KEINEN einzelnen § der genau den Umstand beschreibt. Das es verboten ist, kann man nur "zwischen den Zeilen" lesen.

Ich versuchs mal zu erklären:

In § 12 StVO sind die bekannten Halteverbots- und Parkverbotsregelungen enthalten.

Parken ist sog. "Gemeingebrauch", also ist auch das Parken mit dem Wohnmobil überall zulässig, wo es nicht verboten ist.

Aber parken ist etwas anderes als übernachten.

Das Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubter Gemeingebrauch. Geht es aber darüber hinaus, ist es genehmigungspflichtige Sondernutzung.

Deshalb ist eine einmalige Übernachtung i.d.R. keine Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch.

Findet diese Übernachtung abseits der Reiseroute statt oder ist der Grund der Übernachtung absichtlich herbeigeführt worden (Alkohol) ist es kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist, weil in diesem Fall die Straße nicht mehr vorwiegend zu Verkehrszwecken, sondern zu Wohnzwecken genutzt wird.

Weiteres bitte hier ...

https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/uebernachten-auf-parkplaetze/
******aar Paar
2.309 Beiträge
Na ja
ich würde sagen: sollte wissen *zwinker* Aber vielleicht könnt ihr ja den Ort nennen damit wir wissen wo wir (dann auch mit Fahrrad etc. ) einen Bogen machen müssen, da sind wir recht konsequent *g*
LG vom Grisupaar
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Die Ein - und Ausfahrt zu blockieren ist unzulässig und ein Straftatbestand.
******aar Paar
2.309 Beiträge
ne nur wenn Du das machst, das Ordnungsamt darf das in ihrer Zuständigkeit, es hätte sich dazu auch noch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe dazu holen können.
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Der besagte Ort ist Cochem.
Laut einer Bedingung aus dem Eiscaffe , jedes Wochenende das gleiche Spiel.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Das Ordnungsamt hat keine Polizeigewalt ... hier würde ich nichts bezahlen.
Sondern ein entsprechendes Verfahren dagegen ausbringen.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
@ grisupaar anscheinend bist Du ja schlauer als ein Polizist ...
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Wir wissen nicht ob dieses so von der Gemeinde gewollt ist.
Wohlwissend dass die 10€ bezahlt werden. Und ehrlich, rennt jemand für 10€ zum Anwalt.
Ich denke, dass weiß man auch dort und nutzt fleißig diese gute Einnahme Quelle
******aar Paar
2.309 Beiträge
Habe ich nicht gesagt, aber Polizeigewalt benötigen die dafür nicht und ja auch Polizisten sind nicht allwissend und auf meinem Spezialgebiet habe ich sicher mehr Ahnung *zwinker*
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Bedienstete vom Ordnungsamt dürfen sich nur in dem festgelegten Rahmen bewegen.
Und nichts mehr.
Aber eine Nötigung mit Freiheitsberaubung ist nicht erlaubt.
Ausweislich liegt diese hier vor.
*******e_P Frau
2.444 Beiträge
Ich bin entzückt ...
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Leute, bitte. Ruhig bleiben, wir sind hier nicht bei Fazeboock
Ich finde das sind sachliche und nützliche Argumente die wir hier lesen durften. Lg *zwinker*
*******us15 Paar
672 Beiträge
Auch wir
waren an der Mosel haben aber keine Jagd auf Womos erlebt lg.
****uto Paar
1.030 Beiträge
Klassifizierung
Bei einem aufgebauten Reisemobil und zum Teil auch bei größeren Campingbussen verhält sich das anders. Hier erkennt jeder schreibwütige Polizeibeamte schon an der bloßen Größe und am äußeren Erscheinungsbild, dass das Fahrzeug nicht auf die als Pkw-Parkplatz gekennzeichnete Abstellfläche gehört.
Im Grunde kommt es noch nicht einmal auf die
Größe des Fahrzeugs an, sondern lediglich auf seine Klassifizierung.

Leider ist zu beobachten, dass die Zusatzschilder PKW "modern" werden. Wie schon vom Themensteller richtig festgestellt, kommt es nur auf die Klassifizierung an. Mit unseren knapp mehr als 7m Länge und über 3m Höhe muss der "schreibwütige Beamte" fast zwangsläufig ein Sonder-KFZ Wohnmobil vermuten. Die Fahrzeugpapiere weisen als Fahrzeugklasse für unseren Kleinwagen jedoch ein "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" aus, gemeinhin als PKW bezeichnet. Vor kurzem hatte ich eine Hinweiskarte unter dem Scheibenwischer, mit der Ankündigung eines Anhörungsbogens im Verfahren genau wegen Parkens in einem Bereich mit der Kennzeichnung nur "PKW".

Der Anhörungsbogen kam jedoch nicht.

Eine genaue rechtsverbindliche Definition des Zusatzschildes "PKW" habe ich bisher auch nicht gefunden und es kann sicher nicht die individuelle Einschätzung des Vollzugsbeamten maßgeblich sein, was er als als PKW einstuft und was nicht.

LG
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Bedauerlicherweise scheint diese Parkplatz Not in Cochem bekannt zu sein, wenn schon eine Bedingung sagt “Jedes Wochenende das selbe Spiel“
Wenn ich aber so argumentier wie die Person vom Ordnungsamt. Da stellen sich *frage*
Wenn ich es möchte kann ich durch ein Schilderchaos und den Kampf für Parkplätze , ein lukratives Geschäft gemacht werden.
Ca 80 Fahrzeuge auf einem Platz , dies mal 10€ mal 15 lohnendes Sonntage
Kommt schon was zusammen.
****sa Paar
477 Beiträge
Denkt mal darüber nach....
Eigentlich kann man die Leute verstehen...
Wir haben es selbst schon erlebt, dass die Parkplätze überlaufen waren und hinterher nur Müll und Unrat zurück blieb.
In Frankreich und Spanien kennen wir die Barrieren an den Parkplatzeinfahrten, die eine Durchfahrtshöhe von 2 Mtr. haben. Da ist nix mit "Parken " "Campen" oder anderem... (und keiner Meckert...zumindest hab ich das noch nicht mitbekommen...)
80 WoMo´s ??? Jede Woche ?? Wenn der Platz was kosten würde ?? Wie viele WoMo´s würden dann noch dort stehen ?? Wenn für den Müll bezahlt werden soll, ist der Platz nicht mehr so attraktiv...
Schon erlebt.. Wegen 3 Euro einen Aufstand machen... Aber ein Wohnmobil fahren das 250.000 Euro kostet....
Es nimmt halt Überhand und so manch einer weis nicht wie man sich benehmen soll und wie Menschen miteinander umzugehen haben... (Auch den Müll nicht aus dem Fenster werfen...usw...)
Natürlich sage ich nicht, dass das eine von den hier vertretenen, macht.... aber erlebt haben wir es schon....
Da wird (und das ist kein Spass) auf die Wiese geschissen, obwohl sie eine Toilette im Auto haben... USW...

Nur noch ne Randbemerkung:
Was das Ordnungsamt darf und was nicht.... Wenn Sie es machen... dürfen sie es auch...
Oder glaubt hier einer, dass die sich eine "Freiheitsberaubung, Nötigung oder sonstwas " erlauben, wofür es (zu Recht) sehr hohe Strafen gibt ?? Glaubt hier auch nur einer, dass die Leute wegen 10 Euro ihre Arbeit verlieren wollen oder gar schlimmeres ??) Auch juristisch Ratschläge (z.Bsp. Josefine) würde ich nur sehr vorsichtig abgeben.... Dazu ist die Judikative in unserem Land zuständig..
Wenn man mit etwas nicht einverstanden ist... Widerspruch einlegen... Klagen und dann sehen wer Recht hat und wer das Nachsehen....
Alles richtig.
Sorry, aber verstehe gerade nicht das Problem. Es ist verboten. Dran halten ist kostenlos alles andere kostenpflichtig.
Ja hier wird,
wie in anderen Foren auch, viel Blödsinn verbreitet.
********2014 Paar
386 Beiträge
10€ ...
is doch ok *lach*
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Themenersteller 
Der Beitrag sollte doch nur dazu dienen einmal klarzumachen dass viele in dem Glauben sind Halten und Parken zu können wo sie wollen. Mit einem Wohnmobil Zählernummer andere Regeln mit dem PKW. Ob das Verhalten des Ordnungsamtes nun angebracht war oder nicht ist eine andere Sache. Für jede Gemeinde sind Bußgelder eine lohnende Einnahmequelle. Ob es sich hierbei um ein System handelt oder aber einfach nur gängige Praxis weiß ich nicht. Fakt ist einfach das einfach nicht genug Raum für Wohnmobile vorhanden ist. Außerdem sind entlang der Mosel genug Campingplätze und Stellplätze. Daher nehme ich heute schwer an dass es den Verantwortlichen wichtig ist dass die Wohnmobile diese Stellplätze nutzen und nicht irgendwelche Parkplätze. Wie schon bemerkt ist in anderen Ländern Lebensbaum zur schönen Begrenzungen nicht jeder Parkplatz nutzbar
*****058 Paar
4.465 Beiträge
@Josefine
*******e_P:
Die Ein - und Ausfahrt zu blockieren ist unzulässig und ein Straftatbestand.
Das hier ist jetzt vollkommener Blödsinn. Bitte nicht etwas schreiben, wovon man keine Ahnung hat. *polizei*und Polizeibehörde (dazu gehört das Ordnungsamt) richten sich nach dem Polizeigestz des Landes. Strafrechtlich relevant ist es auch nicht, sonst dürfte die Polizei keine Kontrollen, kein festhalten zwecks personslienfeststellung u.a., durchführen.
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