Vorsicht könnte teuer werden
Am Wochenende an der Mosel eine Art Jagd auf Wohnmobile erlebt.Hier die Begründung des freundlichen vom Ordnungsamt.
“Wir wollen hier keine Wohnmobile, die lassen ihren Dreck hier, versorgen sich selbst und kommen eh nir zum gucken“
Und so waren es über 80 allein auf einem Platz.
Dieser sei ja eindeutig durch Zusatz Schild gekennzeichnet.
Auf der Frage wo denn weitere Parkplätze für Wohnmobile seien
2 km außerhalb, hab ihnen doch gesagt die wollen wir hier nicht.
Vorsicht falls in der Einfahrt ein Zusatzschild prangt : Nur für Pkw. Was tun?
Der juristisch richtige Tipp muss leider lauten: Lieber einen anderen Parkplatz suchen! Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.
Wenn dieses Zusatzschild nun einen Pkw zeigt, ist der Fall eindeutig. Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort noch nicht einmal kleinere Campingbusse über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil" handelt. Nur wenige Modelle sind auch laut Zulassung ein Pkw. Von außen sieht man etwa einem ausgebauten VW Transporter diesen Unterschied nicht an.
Bei einem aufgebauten Reisemobil und zum Teil auch bei größeren Campingbussen verhält sich das anders. Hier erkennt jeder schreibwütige Polizeibeamte schon an der bloßen Größe und am äußeren Erscheinungsbild, dass das Fahrzeug nicht auf die als Pkw-Parkplatz gekennzeichnete Abstellfläche gehört.
Im Grunde kommt es noch nicht einmal auf die
Größe des Fahrzeugs an, sondern lediglich auf seine Klassifizierung. Die Straßenverkehrsordnung behandelt eine Stretch-Limousine genau wie einen Smart – nämlich als Pkw. Und der gleiche Grundsatz gilt auch für Reisemobile.
Für einen kleinen Sechs-Meter-Alkoven gelten die gleichen Rechte und Einschränkungen wie für einen Luxusintegrierten. Der Pkw-Parkplatz ist offiziell für beide tabu.