Atout France
Umweltzonen in Frankreich
Von France.fr , Am 27 März 2018
Kategorien der Crit'Air Vignette
© Crit-Air.fr / Green Zones GmbH — Kategorien der Crit'Air Vignette
Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Feinstaub-Plakette Crit'Air und die dazugehörigen Umweltzonen eingeführt. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Allgemeines
Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit'Air (oder auch Luftqualitätszertifikat) und die dazugehörigen Umweltzonen, zunächst in Paris, Lyon und Grenoble, eingeführt. Das Ziel ist, langfristig die Emissionen und die atmosphärischen Verschmutzungen, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, zu reduzieren. Ein Teil der Maßnahmen ist es, nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu einzelnen Zonen, den so genannten Umweltzonen, zu gestatten. Diese Umweltzonen umfassen hauptsächlich Städte bzw. Ballungsgebiete mit erhöhten Feinstaubwerten.
Hierfür werden die Fahrzeuge in Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Feinstaubplakette. Nach und nach soll dann nur noch Fahrzeugen bestimmter Kategorien die Einfahrt in die Umweltzonen gestattet sein.
Die Crit’Air Vignette
Hierbei handelt es sich um eine Vignette, die auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt wird.
Es gibt insgesamt 6 verschiedene Kategorien, dargestellt durch 6 verschiedenfarbige Plaketten, in die die Fahrzeuge je nach Abgaswerten (nach europäischer Abgasnorm EURO) oder Jahr der Erstzulassung eingeteilt werden. Es wird unterschieden zwischen Zweirädern (Motorrad, Mofa, u.Ä.), PKW, leichten Nutzfahrzeugen sowie LKW und Bussen. Wohnmobile unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht werden als PKW eingestuft, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t gelten als LKW.
Achtung: Es gilt hauptsächlich die EURO-Norm als Einstufungskriterium ODER das Jahr der Erstzulassung.
Kategorie 0: Alle emissionsfreien Fahrzeuge, dazu zählen Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Kategorie 1:
mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge
Motorräder: mit EURO 4 oder Erstzulassung ab 1.1.1997
PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorien EURO 5 und 6, Erstzulassung ab Januar 2011
LKW: mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014
Kategorie 2:
Motorräder: EURO 3 oder Erstzulassung vom 1.1.2007 bis 31.12.2016 (bis 31.12.2017 für Mofas)
PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 und 6 oder Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 5 oder Erstzulassung vom 1.10.2009 bis 31.12.2013 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 6 oder Erstzulassung ab 1.1.2014
Kategorie 3:
Motorräder: EURO 2 oder Erstzulassung vom 1.7.2004 bis 31.12.2006
PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Benziner der Kategorie EURO 2 und 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge EURO 4 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Benziner mit EURO 3 und 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2009 sowie Dieselfahrzeuge mit EURO 5 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2009 und 31.12.2013.
Kategorie 4:
Motorräder: ohne EURO-Norm, Zulassung vom 1.6.2000 bis 30.6.2004
PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 3 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 4 oder Erstzulassung zwischen 1.10.2006 und 30.9.2009
Kategorie 5:
PKW, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 2 oder Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: Dieselfahrzeuge mit EURO 3 oder Zulassung zwischen 1.10.2001 und 30.9.2006
Keine Crit’Air Plakette erhalten:
Motorräder: ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.6.2000
PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge unter 3,5t: mit EURO 1 bzw. ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.1.1997 (PKW) bzw. 1.10.1997 (leichte Nutzfahrzeuge)
LKW, Busse und Wohnmobile über 3,5t: mit EURO 1, 2 oder ohne EURO-Norm und Erstzulassung vor dem 1.10.2001.