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Womo parken im öffentl. Verkehrsraum

*****ird Mann
16.013 Beiträge
Themenersteller 
Womo parken im öffentl. Verkehrsraum
Kommt immer wieder vor, dass die Meinungen hier auseinander gehen.
Wie lange darf ich mein Womo auf öffentl. Pätzen abstellen?

https://www.suedkurier.de/re … and-stehen;art372448,9811959

Hier findet ihr alles wichtige dazu !
*********illa Paar
4.383 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ein lesenswerter Bericht, sehr sachlich und doch mit leichten Augenzwinkern

Selbstverständlich verstehen wir den Ärger der Anwohner wenn es knappe Parkplätze gibt und diese durch Spaßautos zugestellt werden. Ein WoMo bezahlt aber auch Steuern und Versicherungbeiträge. Daher kann es auch überall dort stehen wo es erlaubt ist.

Ein Partnerschaftliches miteinander ist aber sicher besser als Kratzer oder platte Reifen. Wer weiß was manchen Menschen so einfällt.
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***To Mann
1.784 Beiträge
Das ist ja nichts Neues. Was aber vielen nicht bekannt ist, ist dass der Bebauungsplan Auswirkungen haben kann. In Niedersachsen dürfen in einem "Reinen Wohngebiet" keine Kfz mit zGG >3,5 t dauerhaft abgestellt werden. Auch nicht auf dem eigenen Grundstück.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Wir hatten jedoch einen Nachbarn, der hat uns immer wieder Schwierigkeiten gemacht. Zum Glück ist unser Womo auf 3,5 t abgelastet und so liefen seine Bemühungen ins Leere.

Jens

P.S.: Das mit den B-Plänen ist Landesrecht, kann in anderen Bundesländern also anders sein
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