Das ist ja nichts Neues. Was aber vielen nicht bekannt ist, ist dass der Bebauungsplan Auswirkungen haben kann. In Niedersachsen dürfen in einem "Reinen Wohngebiet" keine Kfz mit zGG >3,5 t dauerhaft abgestellt werden. Auch nicht auf dem eigenen Grundstück.
Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Wir hatten jedoch einen Nachbarn, der hat uns immer wieder Schwierigkeiten gemacht. Zum Glück ist unser Womo auf 3,5 t abgelastet und so liefen seine Bemühungen ins Leere.
Jens
P.S.: Das mit den B-Plänen ist Landesrecht, kann in anderen Bundesländern also anders sein