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Überholverbot über 3,5 Tonnen

*****und Paar
95 Beiträge
Überholverbot 3, 85to
Hallo mal eine Frage , hat einer Information dazu , was mit denn Überholverbot bei eine Wohnmobil mit 3,85to. Ist?
Haben dazu widersprüchliche Antworten bekommen:
Mal soll es so wie LKW sein ab 3,5 to Überholverbot
Mal nein bis 3,85 to dürfte man überholen ?
Wer weiß was richtig ist?
******ons Paar
335 Beiträge
Tonnage
Hi,
also da zählt einfach das was in den Papieren steht.
Wenn da 3,85t drin stehen hast du Überholverbot
wenn da 3,5t dabei steht. Ist so.
Andersrum hast du auch einen Vorteil z.B. im OE Land
wenn du einen 8,5 Tonner auf 7,49 abgelastet hast dann
zahlst auch nur Maut für die 7,49t.
*********illa Paar
4.387 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Überholverbot über 3,5 Tonnen
Hallo liebe Cussmund

da eure Frage bei dem Thema Wohnmobile: Knaus völlig falsch aufgehoben war haben wir uns erlaubt ein neues Thema zu eröffnen.

Es machte wenig Sinn, wenn Themenbereiche durch abweichende Fragen an Übersicht verlieren.
Daher bitte bei Fragen einfach ein neues Thema eröffnen

Gruß
black_vanilla
******e41 Paar
1.587 Beiträge
Das Schild (Zeichen 277) was allgemein als Überholverbot für LKWs bezeichnet wird , heist genau genommen Überholverbot für KFZ über 3,5T zulässige Gesamtmasse, d.h Masse einschlieslich Anhänger.
Damit ist doch schon mal alles klar.

Falls Astralons mit OE Östereich meint ist das niocht richtig, dort wird die Maut für KFZ über 3,5 t zul. Gesamtgewicht nach Achsen berechnet, nicht nach Tonnage.
Bei Wohnmobilen und Bussen werden allerdings in Östereich nicht die Achsen des Anhängers mit gezählt
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
Klare Sache:
LKW Überholverbot gilt ab "über 3,5to" (nicht, wie oft gesagt, ab 3,5 to.)
[...]


Beitrag editiert. Bitte achtet in Zukunft auf einen freundlichen Umgang. *danke*
Als kleine Erinnerung: https://www.joyclub.de/hilfe/2955.spielregeln.html#freundlicher_umgang_wli

Liebe Grüße
Rifur
JOY-Team

*********illa Paar
4.387 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
*******greg:
..... Wir bekommen mittlerweile den Eindruck , dass für das Wohnmobil oder auch Reisemobil Forum keine Frage zu blöd ist .....

Furchtbar , was sich die "MODS "mittlerweile für Themen suchen , einfach um was schreiben zu können ....

die Foren werden dadurch immer dämlicher ....... schade .... :-)

Euren Hass auf Moderatoren zum trotze dürfen wir euch mitteilen, dass diese Frage von einem Mitglied kam und lediglich von uns als eigenen Themenstrang eingestellt wurde.

Ansonst ist die Meinungsbildung frei, die Wortwahl und die Aggressivität bezeichnend genug.
Wir finden dieses Verhalten sehr witzig, weil offenbar hier von einem Zwang ausgegangen wird hier Mitglied sein und alles lesen zu müssen.

Nun dürfen wir wieder zum Thema zurückkehren, alles andere wird gelöscht

Beschwerden bitte an den Support direkt. Wir haben auf diesen Zorn keine Lust
******ons Paar
335 Beiträge
@er59sie41 Maut
Hallo,
Danke für euren Einwand. Da sind meine Kenntnisse wohl nicht up to date...sorry.
Ist halt schon 20 Jahre her und damals galt noch das Pickerl auch für Lkw's bis 7,5t.
Aber das Gesicht von dem Grenzer werde ich nie vergessen als ich mit dem abgelasteten
8,5er dann den Fzg.Schein vorgelegt hatte... "...ah da schau her Sibn Koma Vier Nein Tonnen"...
weiterfahren...lol.
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Dies ist ein sehr brisantates Thema welches auch sehr von den Verkäufern an den Kunden weitergegeben wird.
Ein Teilintegrierter oder Alkoven sieht man eine Auflastung nicht an.
Zudem kommt auch die Aussage es ost ein Freizeitfahrzeug und die 3,5 t Regeln gelten nur für den Gewerblichen Verkehr.
Auch die Polizei ist da unterschiedlich tolerant.

Fakt ist. Über 3,5t gilt die selben Regeln wie für Lkw bezüglich Tempo, Überhol und Durchfahrverbote.
*******6566 Paar
58 Beiträge
Überholverbot
Interessant ist, dass dazu noch in verschieden Ländern andere Bestimmung gelten.
In Frankreich und Italien gilt Überholverbot für LKW nur für Güterverkehr
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
*******6566 Paar
58 Beiträge
Überholverbot im Ausland
z.B. Frankreich
Also, ich lese hier keinen "Moderatorenhass":
*******greg:
Furchtbar , was sich die "MODS "mittlerweile für Themen suchen , einfach um was schreiben zu können ....
Ich lese hier nur eine kritische Bemerkung -die ich im übrigen teile- und auf die man auch mit Gelassenheit (oder gar nicht) hätte reagieren könnte ...

Und zum Thema googeln wir mal z.B. hier:
https://www.bussgeldkatalog- … er-3-5-t-verkehrszeichen.php
********2014 Paar
386 Beiträge
*********lgium:

Fakt ist. Über 3,5t gilt die selben Regeln wie für Lkw bezüglich Tempo, Überhol und Durchfahrverbote.

Auch so nicht richtig!
Geschwindigkeit in D mit Womo > 3.5t auf der Bahn 100 nicht 80!
Durchfahrt Verbote die für LKW gekennzeichnet sind gelten auch nur für diese!
Ausnahme Österreich wenn du mit > 3.5t plus Hänger unterwegs bist!

Mautmäßig zählst du in den jeweiligen Ländern zu den jeweiligen Gewichts plus Achsklassen meist als LKW!
*******gel3 Mann
1.612 Beiträge
Verkehrsschild
das Verkehrsschild ab 3,5 Tod sagt doch alles!
Lie doch mal die Stassenverkehrsordnung dann biste auf der sicheren Seite
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
*******gel3:
das Verkehrsschild ab 3,5 Tod sagt doch alles!

Auch hier nochmal:
nicht ab, sondern ÜBER 3,5to!
*******gel3 Mann
1.612 Beiträge
👍 sollte es auch heißen
********n_58 Mann
325 Beiträge
@********2014

Die Aussage ist leider nicht ganz richtig, wenn wir vom Zeichen 253 Verkehrsverbot für Kfz über 3,5 t zGG
sprechen, oder vom Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand (Zeichen 273). Dieses Zeichen gelten auch für Wohnmobile!

Bei Wohnmobilen über 3,5 to. gelten folgende Geschwindigkeitsgrenzen:

Autobahn 100 km/h (bis 7,49 to, danach 80 km/h)
Landstraße 80 km/h (bis 7,49 to, danach 60 km/h)

(Aussage Rechtsabteilung ADAC)

Immer gute Fahrt wünscht Ulf
********2014 Paar
386 Beiträge
@Weltoffen_58
🤔 ich hab doch gar nix vom Mindestabstand geschrieben!!

Und Durchfahrtsverbot ... naja solang in der Zulassung nicht LKW steht ist das irrelevant!

Tja und die Geschwindigkeit ... wenn wir jetzt Erbsen picken hast du natürlich recht!!
Ich nahm jetzt mal an, dass sich die meisten hier in der Klasse zwischen 3.5 und 7.5t wiegen!
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
********n_58:
Bei Wohnmobilen über 3,5 to. gelten folgende Geschwindigkeitsgrenzen:

Autobahn 100 km/h (bis 7,49 to, danach 80 km/h)
Landstraße 80 km/h (bis 7,49 to, danach 60 km/h)

Immer und immer wieder NEIN!!!
Mir erschließt sich nicht, wie ihr bloß immer wieder auf die 7,49to kommt. Der Wert ist 7,5to! Erst darüber gelten die Schwerlastwerte!
Es wird auch nicht dadurch richtiger, dass angeblich die Info vom ADAC kommt, was ich in dieser Form ehrlich gesagt auch nicht glaube, denn solchen Quatsch vermitteln die üblicherweise nicht.
*****ird Mann
16.013 Beiträge
Ein Fachmann!
Es sind dennoch 7.49 to!
Mit dem alten 3er darfst du das gerade noch fahren! 7.5 to nicht mehr!!!
********2014 Paar
386 Beiträge
Mit dem 3'er
duftest/darfst du bis einschließlich 7,500 to fahren und sonst nix!
*****ird Mann
16.013 Beiträge
Falsch!
Du durftest sogar noch größere Dinge fahren!
Sogar legal!!!🤣
***Ri Paar
670 Beiträge
7,5 oder 7,49
Jeder weiß doch was gemeint ist, oder nicht?
Lohnt darüber die Diskussion?
Darüber hinaus kann es doch nur um Anhänger gehen, oder liege ich da falsch?
Wichtig scheint mir nur zu sein, Solofahrzeug über 3,5 Tonnen oder Voll LKW über 7,5 Tonnen
Lohnt sich da die Diskussion über einen Kasten Wasser mehr an Bird?
*********iebte Paar
2.446 Beiträge
*****ird:
Ein Fachmann!
Es sind dennoch 7.49 to!
Mit dem alten 3er darfst du das gerade noch fahren! 7.5 to nicht mehr!!!

Und wieder falsch!
Klasse 2 gut ÜBER 7,5to.
Klasse drei beinhaltet alles, was nicht in anderen Klassen aufgeführt ist.
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