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Geschwindigkeiten & Überholen mit dem Wohnmobil

*********illa Paar
4.385 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Geschwindigkeiten & Überholen mit dem Wohnmobil
Im Handbuch unserer Paula entdeckt und für allgemein nützlich befunden.
******265 Paar
977 Beiträge
Bin mir nicht...
.... ganz sicher, aber in D geltet auch für Womo über 3,5t max. 80km/h
*********ender Mann
1.099 Beiträge
Die Angaben für WoMos über 3,5 t bis 7.49 t sind fast zutreffend *zwinker*

Es gilt in D:

Land-/Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften (agO) = 80 km/h
Kraftfahrstraße/Autobahn = 100 km/h

mit Anhänger:

Land-/Bundesstraße = 60 km/h
Kraftfahrstraße/Autobahn = 80 km/h
(auch wenn der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung hat).

Das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gilt auch für WoMos mit mehr als 3,5 t.

In der Praxis bedeutet das:
Ich fahre auf der Autobahn und dürfte theoretisch 100 km/h fahren. Der Laster vor mit kann am Berg aber nur 40 km/h fahren. Ich hätte die Leistung ihn zu überholen, aber ich darf es nicht und muss ebenfalls mit 40 km/h dahinter herschleichen.

Theorie und Praxis *zwinker*
Geschwindigkeit
In Deutschland brauchst über 3,5t eine 100 er Zulassung dafür, ist von Kreis zu Kreis verschieden, also weißer Aufkleber mit Kreissiegel, ansonst bist mit 100km/h schnell mal drüber .....
*********ngel Paar
5.768 Beiträge
JOY-Team 
Hilfe, ich steh auf der Leitung.
Was heißt, es ist von Kreis zu Kreis verschieden und warum bin ich mit 100 zu schnell?
Ich verstehe nicht wie das gemeint ist.
Geschwindigkeit
Der Aufkleber wird für Anhänger benötigt, um 100 km/h fahren zu dürfen.

Für Fahrten auf der Autobahn gilt § 18 StVO:
Wohnmobile = 100 km/h *top*
StVo §18
Das ist aber Bauart bedingt, mit dem Catalina hatten wir bei 7,49t bei der Zulassung eine unbedenklichkeits Bescheinigung, und haben dort den 100 Km/h aufkleber und ein Siegel drauf bekommen, mussten wir sogar extra zahlen, ansonsten hätten wir nur 80 Km/h fahren dürfen
*********lgium Paar
1.001 Beiträge
Wohnmobile über 3,5 t gibt's eine Sonderregelung die das Wohnmobil als Freizeit Fahrzeug einstuft.
Dann ist bis 100 km/h erlaubt.
Ist denn aber auch in den Papieren vermerkt.
Aber Vorsicht damit im.Ausland, die könnten es nicht anerkennen und dann wird es teuer
********hink Mann
43 Beiträge
100er Zulassung
Die 100er Zulassung bekommst du aber auch nicht einfach so.
Zumindest beim Wohnwagen gibt es da gewissen Voraussetzungen, wie entsprechendes Fahrwerk, Reifen nicht älter als 6 Jahre und so.
Da mein Camper aber nur bis 3t zGG hat, betrifft mich sowas zum Glück nicht *zwinker*
********2014 Paar
386 Beiträge
Junge Junge Junge
Manche sollten sich echt mal Informieren ehe sie Komentare schreiben! *les*

Die Regeln sind klar definiert und können auch nicht verschieden ausgelegt werden!
Übrigens auch im Ausland!
*********iebte Paar
2.445 Beiträge
Wohnmobile bis 7,5to zGG benötigen keinen Aufkleber, oder Sondergenehmigung, um 100 fahren zu dürfen. Solange da kein Anhänger dranhängt, dürfen die das in Deutschland auch so.
*********cher Paar
82 Beiträge
Für alle, es gibt die Zwölfte Ausnahmeverordnug und da steht es ganz genau drin.
Ich hatte auch das Problem mit 100 auf der Autobahn und wurde geblitzt.
Begründung: ich bin ein LKW und darf nur 80 fahren
So habe ich mich durch das WWW gewühlt und diesen u.a. Artikel gefunden.
Damit habe ich dann die Polizei in Brandenburg belehrt und das Bußgeld war Geschichte.

Zeichen 330.1 ist das Autobahnschild
Zeichen 331.1 ist das Schnellstraßenschild

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
StVOAusnV 12

Ausfertigungsdatum: 18.03.2005

Vollzitat:

"12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3678) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 26.10.2009 I 3678
Die V tritt gem. § 3 Satz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. § 3 Satz 2 aufgeh. durch Art. 1 V v. 26.10.2009 I 3678 mWv 5.11.2009; dadurch wurde die Geltung der V über den 31.12.2009 hinaus verlängert

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 30. 3.2005 +++)


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2

Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
********er67 Paar
688 Beiträge
Die 100 km/h auch zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen, wären ja damit legitim, aber das Überholverbot in LKW-Überholverbotszonen besteht dann wohl für Womos ab 3,5 Tonnen immer noch ? :-O
Ich habe zum Glück nur ein Womo mit 3,4 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und werde auch immer unter 3,49 T. bleiben, mehr als 100 km/h fahre ich trotz der erlaubten höheren Geschwindigkeit dennoch nie oder äußerst selten, ich reise ja und da habe ich Zeit und die 50 Meter Mindestabstand auf der Autobahn halte ich aus Sicherheitsgründen ebenfalls ein, da ein Womo im Falle eines Crashs extrem schlecht abschneidet
*********iebte Paar
2.445 Beiträge
********er67:
Die 100 km/h auch zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen, wären ja damit legitim, aber das Überholverbot in LKW-Überholverbotszonen besteht dann wohl für Womos ab 3,5 Tonnen immer noch ? :-O

Klugscheißmodus an: 100km/h bei mehr als 3,5to bis zu 7,5to!
Klugscheißmodus aus

Ja, bei mehr als 3,5to zGG gilt das LKW-Überholverbot!
******775 Mann
610 Beiträge
@ Caprissa2014
... voll richtig!!! *top2*
******775 Mann
610 Beiträge
@ Dauerverliebte
... coole Idee mit dem "Klugscheißmodus" *haumichwech* *top2*
********ter1 Mann
99 Beiträge
Höchstgeschwindigkeit
hör of de muddi = maerzenbecher hat recht
*********iebte Paar
2.445 Beiträge
******775:
@ Dauerverliebte
... coole Idee mit dem "Klugscheißmodus" *haumichwech* *top2*

Im Ernst: Ich bekomme immer Hörner, wenn irgendwer von 3,49to, oder 7,49to spricht. Das ist schlichtweg Unsinn!
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